Die psychotherapeutischen Leistungen können über die Grundversicherung oder Zusatzversicherung abgerechnet werden.
Grundversicherung
Hierzu benötigen Sie vor dem Erstgespräch eine Anordnung der psychologischen Psychotherapie von Ihrem Hausarzt / Hausärztin, Ihrem Psychiater / Psychiaterin oder Facharzt mit Schwerpunkt psychosomatische und psychosoziale Medizin. Bitte verwenden Sie hierfür dieses entsprechende Formular. Bitte bringen Sie sowohl das Formular als auch Ihre Krankenkassenkarte zum ersten Termin mit.
Die Abrechnung über die Grundversicherung erfolgt nach kantonal einheitlichem Tarif.
Zusatzversicherung / Selbstzahler
Die Kosten orientieren sich an den Richtlinien der FSP und betragen für Einzelpersonen CHF 200.- pro 60 Min., für zwei und mehr Personen CHF 250.- pro 60 Min., inklusive Vor- und Nachbereitung. Ihre Zusatzversicherung gibt Ihnen Auskunft zu ihren Leistungen.
Die Kosten für Supervision oder Selbsterfahrung betragen regulär CHF 200.- pro 60 Min. Für Kandidaten / Kandidatinnen in psychotherapeutischer Weiterbildung (Grundausbildung) beträgt der Tarif CHF 180.- pro 60 Min., inklusive Vor- und Nachbereitung.
Opferhilfe & Unfallversicherung
Sind Ihre Beschwerden Folge psychischer oder physischer Gewalt können Sie einen Beitragsantrag bei der Opferhilfe stellen.
Sind psychische Beschwerden als Folge eines Unfalls entstanden, übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.
Weitere Kosten
Zusätzliche Aufwendungen wie länger dauernde Sitzungen, diagnostische Auswertungen, das Erstellen von Berichten, längere Telefon- oder Emailkontakte oder Besprechung mit Dritten (mit Ihrem Einverständnis), werden gemäss Zeitaufwand verrechnet.
Vereinbarte Termine können Sie ohne für Sie entstehende Kosten bis zu 24 Stunden vorher absagen. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt, während bei Nichterscheinen der volle Ansatz berechnet wird.